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Mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten am 30.1.1933 spitzten sich die rücksichtslosen Angriffe auf die Freimaurerei zu. In Schmähbriefen, in der Presse, im Rundfunk und in Versammlungen wurde das Tollste und Verlogenste über die Freimaurerei ausgesagt und verbreitet, das man sich denken kann, und leider wurden viele dieser Verleumdungen auch geglaubt. Die vorher beschriebene Begegnung deutscher und amerikanischer Logenbrüder nach dem Ersten Weltkrieg wurde als "Landesverrat" ausgelegt. In der Presse wurden die ebenso absurden wie unwahren Anschuldigungen des Reichsleiters Bunk, des Gestapo-Chefs Hasselbacher, des Oberregierungsrates Huber und des russischen Emigranten Schwarz-Bostunitsch mit gehässigen Kommentaren in Umlauf gesetzt. Die Loge "Friedrich zur Vaterlandsliebe" stand in dieser schweren Zeit in ständiger Verbindung mit ihrer Großloge. Der damalige Großmeister, Br. Dr. Border, protestierte gemeinsam mit den anderen preußischen Großmeistern gegen die schweren und unhaltbaren Vorwürfe und Anschuldigungen. Das Unterfangen war vergebens. Um den Bestand der Großloge zu erhalten, wurde versucht, einen Ausweg zu finden, indem man die Großloge in einen "deutsch-christlichen Orden" umwandelte und rituelle Formen einem positiv-deutschen Sinne anpaßte - ein aussichtsloser Versuch, der von den Koblenzer Brüdern mit bedrückten Gefühlen aufgenommen wurde. Er hatte aber zur Folge, daß Hitler im Januar 1934 in einem Erlaß verfügte, daß die preußischen Großlogen nicht mehr verfolgt werden sollten. Es zeigte sich aber sehr bald, daß dieser Erlaß nicht ernst gemeint war und auch so gut wie nicht beachtet wurde.

Unter solchen Umständen ist es nicht verwunderlich, daß die Arbeit der Koblenzer Loge 1932/33 mehr und mehr erlahmte. Suchende blieben aus, ängstliche Brüder mieden das Logenhaus, und nach der Machtübernahme kehrten zahlreiche Brüder der Loge aus allseits bekannten Gründen den Rücken. So sank die Zahl der Brüder schnell auf etwa 35, und von denen trauten sich auch nur noch wenige, das Logenhaus zu betreten oder sich als Freimaurer zu bekennen.

Am 6.7.1934 wurde der Stuhlmeister, Br. Meyer, von der SS angerufen und aufgefordert, sofort im Logenhaus zu erscheinen. Da er zunächst verhindert war, befahl man den Zugeordneten Meister vom Stuhl, Br. Hermann Schmidt, zur Loge. Als dieser dort erschien, fand er die Logenräume von bewaffneten SS-Männern besetzt. Auf seine Frage, was man von ihm wolle, erhielt er den Bescheid, daß ein Sturmbannführer namens Brand aus Berlin gekommen sei, um im Auftrag der Berliner Gestapo-Zentrale die Räumlichkeiten und das Inventar der Loge zu beschlagnahmen. Br. Schmidt rief sofort die Koblenzer Gestapo an, verwies auf den Erlaß Hitlers vom Januar 1934 und protestierte gegen die Beschlagnahme, zumal dafür auch keine schriftliche Autorisierung vorlag. Der zuständige Gestapo-Beamte, Oberregierungsrat Apel, erwiderte, daß der Erlaß des Führers überholt sei und die Berliner Zentrale auch ohne schriftlichen Befehl eine Beschlagnahme durch ihre Organe durchführen lassen könne. Inzwischen war Sturmbannführer Brand erschienen und verlangte von Br. Schmidt die Schlüssel für Haus, Zimmer, Tresor und Schränke. Mittlerweile waren jedoch schon alle Räume gewaltsam geöffnet und besonders der Weinkeller von der SS regelrecht geplündert worden. Der darauf zielende Protest von Br. Schmidt wurde schroff abgewiesen. Es wurde ihm unter Androhung von Strafe und sofortiger Verhaftung befohlen, über die Vorgänge Stillschweigen zu bewahren, und Haus, Post und Telefon unter Kontrolle gestellt. Br. Schmidt verwahrte sich gegen das Schweigegebot und wies darauf hin, daß vor der Loge bereits ein großer Menschenauflauf entstanden sei und man ihm nicht die Verantwortung dafür aufladen könne, wenn die Vorgänge in der Stadt weitererzählt würden. Er bat noch den Sturmbannführer Brand, die wertvolle Bibliothek und die historischen Sammlungen zu schützen, was ihm auch zugesagt wurde. Unmittelbar nachdem Br. Schmidt den Ort des Geschehens verlassen hatte, begannen die SS-Leute damit, die Kultgeräte, Sammlungen, Archivalien und Gemälde auf Lastwagen zu verladen. Dasselbe geschah auch mit der Bibliothek. Vor der Loge führten die SS-Leute mit freimaurerischen Bekleidungsstücken und Kultgegenständen allerhand Unfug vor den Schaulustigen auf. Sie verbrachten die aufgeladenen Sachen zum Arbeitsdienstlager, von wo sie, wie es hieß, später in ein Berliner Freimaurermuseum kommen sollten. Da der Schlüssel zum Tresor in Händen von Br. Hundert war, ließ Sturmbannführer Brand ihn mit dem Wagen holen. Der Inhalt des Tresors bestand nur aus alten Urkunden und Akten, die ebenfalls beschlagnahmt wurden. Br. Hundert bekam aber wenigstens ein Verzeichnis der entnommenen Akten und Dokumente. Inzwischen hatte sich auch der Stuhlmeister, Br. Meyer, eingefunden, der aber die Beschlagnahme auch nicht mehr rückgängig machen konnte. Nicht einmal ein Verzeichnis der verschleppten Sachen wurde ihm ausgehändigt. Man schickte ihn mit einem Kriminalbeamten zur Dresdner Bank, wo die Konten der Loge und der Logen-Weinhandlung gesperrt wurden. Br. Meyer begab sich sodann zur Koblenzer Gestapo, um den dort für die Angelegenheit zuständigen OReg.-Rat Apel persönlich zu sprechen. Dieser ließ ihn aber nicht vor, sondern durch einen Beamten ausrichten, daß die Beschlagnahme auf Weisung der Berliner Zentrale erfolgt sei. Gegen diese Maßnahme sei eine Beschwerde zwar zulässig, aber nicht ratsam, weil sie nur unnötige Kosten verursache.

Auf Veranlassung des Stuhlmeisters Br. Meyer begab sich der zufällig in Berlin weilende Br. Dr. Gertz zum Großmeister Dr. Border und zur Gestapo-Zentrale. Dr. Border empfahl, unverzüglich beim zuständigen Bezirksausschuß einen Einspruch einzulegen. Bei der Gestapo erhielt er den Bescheid, daß über die Koblenzer Vorgänge noch kein Bericht vorliege. Br. Gertz verlangte, den Dezernenten selbst zu sprechen. Am Nachmittag wurde er schließlich dem Dezernenten Dr. Hasselbacher vorgestellt, einem der schlimmsten Hetzer gegen die Freimaurerei. Dieser gab ihm zu verstehen, daß vor der Vorlage eines schriftlichen Berichts alle Bemühungen der Koblenzer Freimaurer zwecklos seien. Br. Gertz betonte, daß man in Berlin doch wissen müsse, was in Koblenz geschehen sei, da Sturmbannführer Brand doch von Berlin aus mit der Beschlagnahme der Loge beauftragt worden sei. Davon aber - so der Dezernent - wisse er nichts.

Auf Empfehlung des Großmeisters Border, unverzüglich bei Gericht auf Freigabe der Loge Klage einzureichen, wurde am 7.8.1934 durch den Rechtsanwalt Dr. Sorge, Berlin, gegen die Gestapo-Zentrale Klage erhoben. Die Großloge empfahl ferner, auch bei der Koblenzer Gestapo Einspruch zu erheben, was am 13.8.1934 per Einschreiben geschah. Am 31.8.1934 kam von der Gestapo Koblenz der Bescheid, daß die Beschlagnahme erfolgt sei aufgrund des "Gesetzes über Einziehung kommunistischen Vermögens" in Verbindung mit dem "Gesetz über Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens" und daß der Einspruch der Loge nach Berlin weitergeleitet worden sei. Der Berliner Anwalt Dr. Sorge teilte am 1.11.1934 mit, daß in der Angelegenheit der Beschlagnahme nur eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim preußischen Ministerpräsidenten Aussicht auf Erfolg habe, weil das Berliner Bezirksverwaltungsgericht sich nicht für zuständig bei einer Klage gegen die Gestapo halte. Also reichte die Koblenzer Loge einen energischen Protest an den Innenminister in Berlin und gleichzeitig bei der Koblenzer Gestapo gegen deren Bescheid vom 31.8., der die Freimaurer mit den Kommunisten auf eine Stufe gestellt hatte. Am 13.11.1934 traf die Stellungnahme der Gestapo-Zentrale zur Dienstaufsichtsbeschwerde in Koblenz ein. Die Beschwerde wurde zurückgewiesen.

Zum ersten Male wurde dabei in der Begründung zugestanden, daß die Beschlagnahme des Koblenzer Logeneigentums am 6.7.1934 im Auftrag des Inspekteurs der Gestapo erfolgt war. Bis dahin hatten die Dienststellen der Gestapo immer vorgegeben, von diesem Auftrag nichts gewußt zu haben! Weiterhin hieß es, eine Einziehung des Logenvermögens habe bisher nicht stattgefunden. Im übrigen handele es sich zwar nicht um eine Abwehr kommunistischer Gewaltakte, aber derartige Maßnahmen könnten gegen alle Staatsbürger angewandt werden, die im Verdacht stünden, staatsfeindliche Bestrebungen zu fördern. Die Logen hätten eine geheime Oberleitung, eine eigene Gerichtsbarkeit, geheime Zeichen und bildeten einen Staat im Staate, seien also als staatsfeindlich anzusehen, und darum sei die Beschlagnahme nicht aufzuheben. Einspruch gegen diese Entscheidung sei nur beim preußischen Ministerpräsidenten möglich. - Unterzeichnet war der Bescheid von Heydrich.

Es erfolgte nunmehr seitens der drei preußischen Großlogen am 4.12.1934 eine Beschwerde über derartige Beschlagnahmungen beim preußischen Ministerpräsidenten. Ein weiterer Protest erging seitens der Koblenzer Loge mit eingehender Widerlegung der Anschuldigungen der Gestapo. Das Innenministerium verwies auf die Zuständigkeit des Ministerpräsidenten, und dessen Antwort blieb aus. Am Ende dieser "Hinhaltetaktik" wurde den Großlogen schließlich mitgeteilt, daß für die Freimaurerei im Dritten Reich kein Platz sei und daß deren Aufhebung mit Einzug des gesamten Eigentums erfolgen würde, wenn sich die Logen nicht in kürzester Frist selbst auflösten. Angesichts dieser Sachlage traten die Großlogen sofort in Verhandlungen mit der Gestapo ein mit dem Ziel, die Modalitäten einer "freiwilligen" Auflösung zu erörtern. Die getroffenen Abmachungen lauteten im wesentlichen:

  1. Die Logen erhalten ihren Besitz zur Liquidation zurück.
  2. Der Liquidator der Großloge, Br. Dr. Manerke, bezahlt vom Erlös der einzelnen Liquidationen die noch vorhandenen Schulden einzelner Logen. Der übrigbleibende Betrag fällt an die Freimaurer-Altersheime und an die Seitz-Reinke-Stiftung für kranke Kinder.
  3. Den Angestellten der Logen dürfen Versorgungszugeständnisse gemacht werden.
  4. Die Propaganda gegen die Freimaurer soll eingestellt, die Freimaurer selbst sollen in Zukunft nicht mehr diffamiert oder in ihrer Stellung geschädigt werden.

Vom Liquidator der Großloge wurde für die Koblenzer Bauhütte Br. Dr. Gertz bestimmt, dem Br. Menzendorf beigegeben wurde. Noch einmal fand im Logenhaus im Kreise der wenigen treu gebliebenen Brüder eine letzte Arbeit statt mit einer ergreifenden Abschiedsrede des Stuhlmeisters, Br. Meyer, die er mit folgendem Vers beschloß:

"Das Haus ist zerfallen. Was hat's noch für Not? Der Geist bleibt in uns allen, und unsere Burg ist Gott."

Damit löste sich die Loge "Friedrich zur Vaterlandsliebe" am 17.7.1935 auf. Das Logengebäude kam vereinbarungsgemäß wieder in den Besitz der Loge, richtiger gesagt: des Liquidators. Das verschleppte Inventar sollte auch zurückgegeben werden, aber die Kisten mit Archivmaterial, Bibliothek und anderen Sammlungen waren angeblich nicht mehr zu finden. Die Weinbestände (ca. 1200 Flaschen) waren bis auf einen Rest von 60 Flaschen gestohlen. Die Logenräume selbst waren verwüstet: alle Möbel zerschlagen, die Lampen, Gläser und das Porzellan zertrümmert, Vorhänge zerrissen, Sessel und Bilder zerschnitten, Boden und Wände besudelt. Vom Inventar waren nur noch kümmerliche Reste vorhanden. Der zuständige Baurat, mit dem Br. Gertz verhandelte, hatte nur ein Achselzucken für den protestierenden Liquidator übrig. Damit war erwiesen, daß der von Sturmbannführer Brand zugesicherte Schutz mehr als mangelhaft war.

Schon während der Beschlagnahmezeit hatte sich die Koblenzer Hitler-Jugend für das Logenhaus interessiert. Deshalb forderte die Stadtverwaltung den Verkauf des Hauses an die HJ; ein anderweitiger Verkauf wurde nicht zugelassen, und so mußte das Logenhaus durch den Bevollmächtigten, Br. Menzendorf, zum vorgeschriebenen Preis von 25000 RM der Stadt übereignet werden. Der vereinbarte Kaufpreis entsprach in keiner Weise dem Wert des Anwesens, der sich auf etwa 130000 RM belief.

Der Liquidator setzte durch, daß die anfangs der zwanziger Jahre zum Umbau ausgegebenen "Bausteine" zum großen Teil an Bedürftige ausgezahlt werden konnten und der Rest an die Liquidationskasse der Großloge zum Ausgleich von Schulden anderer Bauhütten sowie an die erwähnten Altersheime ging.

Auch nach der Auflösung pflegten 12 Brüder weiterhin freundschaftlichen Verkehr, allerdings nur auf privater Basis, da freimaurerische Treffen verboten waren. Um nicht aufzufallen, wurden die Treffpunkte ständig gewechselt, und doch war man nie vor der Beobachtung und Kontrolle der Gestapo sicher. Ein Vorfall in Bad Ems mag das verdeutlichen: Einer Einladung der Emser "Freunde" folgend, begaben sich die 12 Koblenzer "Freunde" zu einem Ausflug nach Bad Ems. Am Abend fanden sie sich zu einem Essen im Hotel "Russischer Hof" bei Br. Westermeyer ein. Gegen 21.00 Uhr erschien plötzlich die Polizei und forderte die Koblenzer und die anwesenden Emser "Freunde" auf, sofort auseinander zu gehen. Sie mußten ihre Kennkarte vorweisen und wurden notiert. Weitere Folgen hatte die Begebenheit zwar nicht, mahnte aber zu größerer Vorsicht.

Ruine des alten Logenahuses
Logenhaus am Münzplatz. Blick durch das Tempelgebäude. Zustand im Juli 1949. Oben der Tempel, unten der Bankettsaal. Durch Bombenwurf im November 1944 zerstört.

Ganz geheim wurde einige Zeit später zu einem Johannisfest eingeladen, das in Niederlahnstein im Hotel "Weißes Roß" bei einem ausgesprochenen Nazi-Gegner, Herrn Satori, mit einer schlichten Tafelfeier begangen und vom früheren Stuhlmeister, Br. Dr. Gertz, geleitet wurde. Diese Veranstaltung blieb unbemerkt. Dagegen wurde ein Treffen zum Johannisfest des Jahres 1937 in Rhens verraten. Br. Menzendorf hatte die 10 der Loge treu gebliebenen Brüder vorsichtig und persönlich zu einer "Fahrt ins Blaue" eingeladen. Nur den Treffpunkt am Hauptbahnhof hatte er bekanntgegeben. Mit der Bahn ging es also nach Rhens und dort ins Hotel "Königsstuhl", wo Br. Menzendorf für die Brüder Tafel, Wein und Bowle gestiftet hatte. Stuhlmeister Br. Meyer hielt eine Ansprache, und danach wurde die "Kette" gebildet. Vermutlich war der Einladungszettel der Frau des Br. Nolte in die Hände gefallen, die eine leidenschaftliche Nationalsozialistin war und offenbar die Gestapo über das Vorhaben der Brüder in Kenntnis gesetzt hatte. Zwar blieb die Feier zum Johannisfest ungestört, war aber, wie sich später herausstellte, von Gestapo-Leuten beobachtet worden. Das hatte zur Folge, daß am Morgen des 15.7.1937 um 7.00 Uhr bei 10 Teilnehmern der Feier schlagartig die Gestapo im Haus erschien, eine zweistündige und gründliche Hausdurchsuchung vor- und die Brüder zur Einzelvernehmung mitnahm. Die bis zum späten Nachmittag dauernden Vernehmungen ergaben bei allen Verhörten wahrheitsgemäß das gleiche Resultat: nämlich, daß es sich in Rhens nicht um eine freimaurerische Arbeit gehandelt habe, da eine solche ja nur in einem Logenhaus und mit besonderem Ritual, nicht aber in einem öffentlichen und jedermann zugänglichen Lokal hätte abgehalten werden können. Es habe sich vielmehr um eine Erinnerungsfeier gehandelt, deren Kosten Br. Menzendorf für seine Freunde getragen habe. - Die vernommenen Brüder wurden eindringlich davor gewarnt, weitere Zusammenkünfte abzuhalten, die den Eindruck einer illegal fortgeführten Loge erwecken könnten. Dieser Vorfall in Rhens hatte noch eine tragische Folge: Der erwähnte Br. Nolte, aus dessen Haus offenbar der Verrat gekommen war, setzte nach einer Auseinandersetzung mit seiner nationalsozialistisch eingestellten Familie seinem Leben ein Ende. Die von ihm verfaßten Abschiedsbriefe wurden von der Gestapo beschlagnahmt. Tief betrübt und betroffen gaben die Brüder ihrem treuen Br. Nolte das letzte Geleit. - Aufgrund anderer Denunzierungen erfolgten noch weitere Vernehmungen von Brüdern durch die Gestapo, die aber, da völlig unbegründet, ohne Folgen blieben. Unter solchen Umständen blieb den Brüdern nur noch die Möglichkeit familiärer oder freundschaftlicher Zusammenkünfte. Diese 10 Brüder waren es auch, die die Keimzelle für den Wiederaufbau im Jahre 1946 bildeten.

Das Logenhaus wurde nach der Übergabe an die HJ durch die Stadt von der Partei aufwendig ausgebaut und neu eingerichtet. Im Sommer 1944 wurde es bei einem der zahlreichen Luftangriffe schwer beschädigt und im Winter des gleichen Jahres nahezu völlig zerstört.